Mit einer letztwilligen Verfügung kann der oder die Verstorbene zu Lebzeiten über das Schicksal des eigenen Vermögens entscheiden und anordnen, was konkret damit nach dem Tod geschehen soll. Dabei haben viele das Ziel, das Vermögen möglichst lange innerhalb der Familie zu erhalten. Von dem Vermögen sollen noch mehrere nachfolgende Generationen profitieren. Hier kommt die Nacherbschaft gemäß den §§ 608 ff ABGB ins Spiel, die eine Möglichkeit darstellt, Vermögen generationenübergreifend weiterzugeben.
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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.
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