Aus rechtlicher Sicht ist die Gestaltung einer Unternehmensnachfolge schon deshalb eine Herausforderung, weil eine Vielzahl von Rechtsgebieten betroffen sein kann. Die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen stehen dabei meist im Vordergrund. Zu beachten sind daneben aber etwa auch miet-, gewerbe-, haftungs-, steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Besonderes Augenmerk ist stets auf die Abdeckung der Pflichtteile der weichenden Erben und Erbinnen – die also nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen – durch eine umsichtige Gestaltung zu legen, da dem Pflichtteilsrecht sowohl bei der Nachfolge von Todes wegen als auch bei jener unter Lebenden – über die pflichtteilsrechtliche Schenkungsanrechnung – regelmäßig eine große Bedeutung und ein hohes Konfliktpotenzial zukommt.
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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.
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