Dem Ehegatten kommt in verschiedenen Bereichen des Erbrechts eine Sonderstellung zu. So wird etwa die im gesetzlichen Erbrecht geltende Verwandtenerbfolge nach dem Parentelensystem bei Vorhandensein eines Ehegatten abgeändert. Daneben gibt es zahlreiche Sondervorschriften, die im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. Eingetragene Partner werden im Erbrecht stets wie Ehegatten behandelt.
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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.
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