Nach dem Tod eines Elternteils steht den Kindern (neben dem überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Ehegattin) ein Pflichtteil aus dem Nachlass zu. Eine wesentliche Voraussetzung für die Geltendmachung des Pflichtteils ist naturgemäß die Kenntnis der biologischen Eltern. Der OGH (2 OB 175/22g) hat nun in einem spannenden Fall entscheiden, welche Auswirkungen es auf die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen hat, wenn man erst zu einem späteren Zeitpunkt herausfindet, wer seine biologischen Eltern sind.
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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.
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