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Wilfling, Gernot: Anmerkung zu VwGH 27.4.2017, Ro 2016/02/0020 ua

Bau & Immobilienreport Sondernummer 02 2024

26. November 2024

Die gegenständliche Entscheidung beendet eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen VERBUND und FMA. Bereits zum zweiten Mal binnen gut eines Jahres mit der Frage befasst, bestätigt der VwGH nun endgültig, dass der Abschluss des gegenständlichen Memorandums of Understanding („MoU“) durch den VERBUND ein ad-hoc-meldepflichtiger Umstand war.

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