In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob ein Auftragnehmer nach Legung der Schlussrechnung Nachforderungen geltend machen kann – entweder, weil er die Verrechnung von Leistungen vergessen hat, oder weil der Auftraggeber vom Schlussrechnungsbetrag Abzüge vornimmt und entsprechend weniger bezahlt. Der OGH hat sich kürzlich im Verfahren zu 10 Ob 65/12z erneut mit dem Schlussrechnungsvorbehalt auseinandergesetzt und bestätigt, dass ein Auftragnehmer bereits mit dem ersten Vorbehalt klarstellen kann, dass er Rechnungskorrekturen bzw Rechnungsabzüge nicht akzeptiert und seine durch die aufgeschlüsselte Schlussrechnung dokumentierte Forderung vollinhaltlich aufrecht erhält.
Müller, Katharina: Schlussrechnungsvorbehalt
www.RechtamBau.at
12. September 2013
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