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Newsletter Issue 1/2014

OGH nimmt zur Selbstergänzung des Stiftungsvorstandes Stellung & FL-OGH zur Abberufung des Stiftungsrats wegen mangelhafter Beschlussdokumentation

31. Januar 2014

Der aktuelle Newsletter steht diesmal ganz im Zeichen des Stiftungsvorstandes. Zum einem wird eine aktuelle OGH Entscheidung zum Thema „Bestellung des Stiftungsvorstandes durch Selbstergänzung“ vorgestellt. Die Aufnahme von solchen Selbstergänzungsrechten empfiehlt sich zwar nur im Einzelfall, weil sich in der Regel die Stifterfamilie ein entsprechendes Mitwirkungsrecht an der Bestellung der Vorstandsmitglieder der Privatstiftung vorbehalten möchte. Gerade in vielen älteren Stiftungsurkunden finden sich aber dennoch Kooptierungsrechte des Stiftungs- vorstandes. Der OGH nimmt nun in der von uns vorgestellten Entscheidung vom 6.6.2013 erstmals zu inhaltlichen Fragen rund um das Korruptierungsrecht Stellung.

In der zweiten vorgestellten Entscheidung werfen wir einen Blick über die Grenze und präsentieren Ihnen eine aktuelle Entscheidung des liechtensteinischen Obersten Gerichtshofes zur Abberufung des Stiftungsvorstandes wegen mangelhafter Beschlussdokumentation. Obwohl diese Entscheidung eine liechtensteinische Stiftung betrifft, können aus dieser auch Rückschlüsse für die Anforderungen an ein pflichtgemäßes Verhalten österreichischer Stiftungsvorstände gezogen werden. Insbesondere zeigt die Entscheidung, wie wichtig es ist, dass Stiftungsvorstände ihre Beschlüsse derart dokumentieren, dass ihre Grundlagen, ihr Zustandekommen, ihr Inhalt, ihre Begründung und damit auch ihre Rechtmäßigkeit, nachvollzogen werden können. Im Lichte des strengen Haftungsregimes sind solche Handlungsanweisungen der Rechtsprechung von besonderer Bedeutung.

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