Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den sich aus dem neuen Bankwesengesetz ergebenden Offenlegungspflichten interner Daten der Privatstiftung gegenüber der Bank. Insbesondere zur Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers wird in der Praxis mitunter auch die bloße Einsichtgewährung in die Stiftungszusatzurkunde oder ein Schreiben des Stiftungsvorstandes akzeptiert.
Newsletter Issue 04/2012
Das neue Bankwesengesetz - ist bei Privatstiftungen das Bankgeheimnis Geschichte? & Inwieweit ist die Offenlegung der Stiftungsurkunde gegenüber der Bank zwingend erforderlich?
9. Juli 2012