Dieser Newsletter beschäftigt sich mit der aktuellen Entscheidung des OGH zu 6 Ob 42/09h, in der die Zulässigkeit der mehrheitlichen Besetzung eines Beirats mit Begünstigten verneint wird, wenn dem Organ die Bestellungs- und auf wichtige Gründe eingeschränkte Abberufungskompetenz in Bezug auf den Stiftungsvorstand zukommt.
Angesichts der aktuellen Entscheidung des OGH müssen bestehende Stiftungsurkunden kritisch überprüft werden.