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Newsletter Issue 10/2013

OGH: Zur Qualifikation eines Beirats als „aufsichtsratsähnlich“

13. November 2013

Die Möglichkeit, ein weiteres Organ nach § 14 Abs 2 PSG („Beirat“) mit ähnlichen Aufgaben wie einen Aufsichtsrat zu betrauen, führte in der Lehre und in der Judikatur darüber, ob die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 zweiter Satz PSG für den Aufsichtsrat analog auf einen aufsichtsratähnlichen Beirat anzuwenden sei.

In seiner aktuellen Entscheidung (6 Ob 139/13d) vom 9.9.2013 bestätigte der Oberste Gerichtshof nun eine Entscheidung des OLG Linz, in welcher ein Beirat als aufsichtsratsähnlich qualifiziert wurde. Es ist daher im Einzelfall die schwierige Beurteilung vorzunehmen, welche Rechte (und in welchem Umfang) einem Beirat noch eingeräumt werden dürfen, ohne die Gefahr der Qualifikation als aufsichtsratähnlich zu begründen.

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