Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit dem am 20. Juni 2009 in Kraft getretene Bundesgesetz für Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (B-UHG). Dieses sieht – ausgehend vom Verursacherprinzip – eine verschuldensunabhängige öffentlich-rechtliche Haftung für erhebliche Schäden an Gewässern und Boden vor.
Besonders Unternehmer, die Tätigkeiten in der Abfall- und Wasserwirtschaft, im Umgang mit sonstigen für Boden und Gewässer gefährlichen Stoffen, Gefahrenguttransporte – etwa im Zuge einer Bauführung – ausüben, wird empfohlen, eine Risikoanalyse vornehmen. Allenfalls ist sogar eine Absicherung durch die neu geschaffenen Umweltsanierungskostenversicherung geboten.