Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der Vorleistungspflicht des Auftragnehmers gemäß § 1170 ABGB und der Qualifizierung der Abschlags-zahlungen – wie zB Pkt 8.3.2 ÖNORM B 2110 – als Vorschüsse des
Auftraggebers auf den noch nicht fälligen Werkohn.
Weiters wird darauf eingegangen, ab welchem Zeitpunkt der Auftraggeber dazu berechtigt ist, wegen Verzugs des Auftragnehmers vom Vertrag zurückzutreten
und in weiterer Folge Ersatzvornahmen durchführen zu lassen.