Die Frage, wann diese Mehrkostenforderungen in Rechnung zu stellen sind und die Verjährung beginnt, spielt gerade bei komplexen Bauprojekten, die über mehrere Jahre hinweg laufen, eine große Rolle. Eine verjährte Forderung kann nicht mehr eingeklagt werden.
Müller, Katharina: Verjährung von Mehrkostenforderungen
Österreichische Bauzeitung 05/2013
15. März 2013
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