Die Anerkennung eines ausländischen Erbrechtsnachweises stößt in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten. Inhaltliche Abweichungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten als auch unterschiedliche Wirkungen der ausgestellten Erbrechtsnachweise verhindern eine unkomplizierte Abwicklung einer grenzüberschreitenden Erbrechtssache. Das europäische Nachlasszeugnis (ENZ) soll diese Problematik lösen.
Müller, Katharina: Rechtstipp – Das europäische Nachlasszeugnis
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11. Dezember 2013