Das Vergaberecht umfasst wesentliche Regeln, die ein Träger öffentlicher Gewalt, bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zu beachten hat, aber auch einen Rechtsschutz für Bieter wegen der Verletzung der Verfahrensregeln – eine neue Serie.
Kall, Bernhard: Vergaberecht I – Die Ausschreibung
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