Rechtmäßiger Widerruf eines Vergabeverfahrens kann zur Schadenersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers führen.
Kall, Bernhad: Schadenersatzpflicht im Vergabeverfahren
www.wirtschaftsanwaelte.at
15. November 2010
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Rechtmäßiger Widerruf eines Vergabeverfahrens kann zur Schadenersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers führen.