Arbeits- und Bietergemeinschaften sind aus der Bauwirtschaft nicht wegzudenken, bieten sie doch viele Vorteile, vor allem Synergieeffekte können verstärkt genützt werden. Sie eröffnen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich an Großprojekten zu beteiligen.
Die Bau-ARGEn fallen unter die Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) des ABGB, damit sind diffizile Vertretungs- und Haftungsbestimmungen verbunden. Obwohl es alternative Gesellschaftsformen gibt, findet man diese in der Praxis so gut wie nie.