Es ist allgemein bekannt, dass nach einer Scheidung wechselseitige Unterhalts-ansprüche bestehen können. Nicht bewusst ist vielen, dass eine durch Scheidung begründete Unterhaltspflicht durch den Tod des Unterhaltsverpflichteten nicht erlischt.
Müller, Katharina: Scheidung: Unterhaltsverpflichtung über den Tod hinaus
www.biallo.at
28. Mai 2013
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