In den letzten Jahren wurde zunehmend diskutiert, unter welchen Voraussetzungen sich der geschädigte Bauherr im Rahmen des Mitverschuldens bei einer Warnpflicht des Unternehmers (§ 1168a ABGB) fremdes Verhalten zurechnen lassen muss.
Müller, Katharina: Neue Judikatur zur Haftung des geschädigten Bauherrn für fremdes Verhalten
www.RechtamBau.at
24. November 2014
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