Vertragliche Regelungen über Dokumentation und Mitteilungspflichten gegenüber dem Vertragspartner bei Leistungsabweichungen sind im Bau- und Baunebengewerbe bereits Standard. Die Tendenz in der Praxis zeigt aber, dass diese Vertragsbestimmungen zum einen immer komplexer und zum anderen die Sanktionen bei einem Verstoß immer strenger werden. Oftmals sehen Ausschreibungsbestimmungen vor, dass einem Auftragnehmer (AN) bei Verstoß gegen vertragliche Mitteilungs- und Anmeldepflichten bei Leistungsabweichungen der gänzliche Verlust seines Anspruchs auf Mehrkosten und Bauzeitverlängerung droht.
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