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Müller, Katharina: Prüfe wer sich bindet

Spengler Fachjournal 02/2015

22. April 2015

In weiten Teilen hat der Gesetzgeber mit der GesbR-Reform die bisher herrschende Rechtspraxis kodifiziert und damit Rechtssicherheit geschaffen. Da ein ARGE-Gesellschafter Dritten gegenüber verpflichten kann, ist bei der Auswahl eines ARGE-Partners in der Praxis sehr sorgfältig vorzugehen.

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