Häufig erhält einer von mehreren Pflichtteilsberechtigten schon zu Lebzeiten des späteren Erblassers finanzielle Unterstützung. Damit die anderen Pflichtteilsberechtigten letztlich nicht benachteiligt werden, muss sich der Beschenkte bestimmte Zuwendungen auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.
Müller, Katharina: Pflichtteil und Schenkung – Die Anrechnung auf den Pflichtteil
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26. Mai 2015
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