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Newsletter Gesundheit und Recht aktuell Issue 2|2015

Neue Regeln bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten

14. Juli 2015

Die jüngste Novelle des Ärztegesetzes (in Kraft seit 1.1.2015) schaffte auch die Grundlage für Neuerungen bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Diese Neuerungen sind nun in der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) umgesetzt.  Mit der ÄAO 2015 werden Ausbildungsinhalte sowohl für die allgemeinärztliche als auch die fachärztliche Ausbildung neu formiert. Die ÄAO 2015 trat mit 1. Juni 2015 in Kraft.

Ziel der neuen ÄAO 2015 ist eine möglichst praxisgerechte Ausbildung, aufbauend auf den im Studium erlernten Kenntnissen (Klinisch-Praktisches Jahr), vor allem fächerübergreifend, wie etwa in Diagnostik und Krankenbehandlung unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Besonderheiten, Gesundheitsförderung und Prävention oder Vorsorge- und Nachsorgemedizin, um nur einige Bespiele zu nennen.

Neu ist vor allem der Ausbildungsablauf:  Nach dem Studium der Medizin haben zunächst alle angehenden Ärzte eine Basisausbildung von 9 Monaten sowie eine 3 monatige Ausbildung in chirurgischen Fachgebieten und eine 6 monatige Ausbildung in konservativen Fachgebiete als Grundstock der postpromotionellen Ausbildung in einer Krankenanstalt zu absolvieren. Danach wird eine Entscheidung für die weitere Ausbildung getroffen, und entweder eine allgemeinärztliche Ausbildung (Dauer weitere 33 Monate) oder eine fachärztliche Ausbildung in zwei Abschnitten (Dauer weitere 63 Monate) absolviert.

DR. MICHAEL STRAUB, LL.M.

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