Der Sicherungszweck einer für den Deckungsrücklass beigebrachten Bankgarantie erstreckt sich nicht auf den Haftrücklass. Bei Abruf der Bankgarantie muss besonderes Augenmerk auf die Formulierung des Garantiefalls in der Bankgarantie gelegt werden.
Müller, Katharina: Zur Sicherstellung von Deckungs- und Haftrücklässen
Österreichische Bauzeitung 12/2016
24. Juni 2016
Übersicht