Der OGH hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen mit stiftungsrechtlichen Themen auseinandergesetzt, die beide für die Stiftungspraxis von erheblicher Relevanz sind. Die erste Entscheidung zu 6 Ob 37/17k vom 19.4.2017 betrifft die Kompetenzen eines Stiftungsbeirates, genauer die Ausgestaltung eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte. In der zweiten Entscheidung zu 2 Ob 52/16k vom 27.4.2017 hat der OGH erstmals zu der – in der Literatur kontrovers beurteilten – Frage Stellung genommen, ob auch dann ein Insichgeschäft gemäß § 17 Abs 5 PSG vorliegt, wenn die Privatstiftung mit einer Gesellschaft kontrahiert, deren Gesellschafter und Geschäftsführer zugleich ein Mitglied des Stiftungsvorstandes ist.
- Zu den Kompetenzen des Beirates (OGH vom 19.4.2017, 6 Ob 37/17k)
- Zu Insichgeschäften gemäß § 17 Abs 5 PSG (OGH vom 27.4.2017, 2 Ob 52/16k)
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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP