Das Börsegesetz 2018 wird erstmals das Zurückziehen von Wertpapieren aus dem Amtlichen Handel detailliert regeln. Höchste Zeit: Gerade hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass ein „kaltes Delisting“ durch Verschmelzen einer börsenotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsenotierte Tochtergesellschaft rechtsmissbräuchlich ist (OGH 23.06.2017, 6 Ob 221/16t).
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