Verliert der Werkunternehmer bei verspäteter Rechnungslegung seinen Werklohnanspruch für Regieleistungen?
Klauseln wie „Regieleistungen müssen spätestens vier Wochen nach der Prüfung der ÖBA in Rechnung gestellt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, verfällt die Rechnung.“ werden in Leistungsverzeichnissen oftmals vereinbart. Nachstehender Artikel behandelt aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit derartiger Verfallsklauseln.