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Müller, Katharina: Haftung des Lieferanten

Spengler Fachjournal 03|2019

27. Juni 2019

Leistet der Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber (AG) Schadenersatz, so kann der AN sich in Folge an seinen Lieferanten wenden, der den Schaden verursacht hat. Doch wann verjährt dieser Regressanspruch?

Dazu folgendes Beispiel: Der Auftragnehmer (AN) hat vom Lieferanten Bauteile für die Montage von Lüftungsanlagen bestellt. Die vom Lieferanten gelieferten Bauteile waren in weiterer Folge mangelhaft.
Aufgrund der Mangelhaftigkeit ist Terminverzug eingetreten – der AN
konnte die Lüftungsanlage nicht zum vertraglich vereinbarten Termin fertigstellen. Zwischen dem AN und dem Bauherren wurden die in der Praxis üblichen Pönalzahlungen – wegen Terminverzug – vereinbart.
Folglich hat der Auftragnehmer seinem Auftraggeber Ersatz zu leisten.
Der AN möchte daher auch einen Regressanspruch gegen seinen Lieferanten geltend machen – konkret die Pönalzahlung an den Lieferanten weiterreichen.

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