Ein Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht ist nicht ausgeschlossen. Im Einzelfall kommt es jedoch auf die Zurechnungsgründe im Innenverhältnis an.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein Regress des schadenersatzpflichtigen Werkunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht, der ihrerseits eine schadenskausale Sorgfaltswidrigkeit bei der Überwachung der Ausführungsarbeiten anzulasten ist, grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Es kommt jedoch im Einzelfall auf die Ausprägung der Zurechnungsgründe an, ob es zu einer Haftung der örtlichen Bauaufsicht im Innenverhältnis kommt. Eine Verletzung der Überwachungspflicht allein führt im Verhältnis zum schadensbegründenden Handeln des Werkunternehmers zu keiner Haftung der ÖBA gegenüber dem ausführenden Unternehmen.