Organisatorische Fehler bei der sicherheitstechnischen Abwicklung der Baustelle haben schnell schwerwiegende Folgen. Das BauKG soll das Risiko für Arbeitsunfälle senken. Eine Schlüsselposition hat dabei der Baustellenkoordinator.
Im Allgemeinen kommt der Baustellenkoordinator seiner Überwachungspflicht ausreichend nach, wenn er den für einen Sicherheitsmangel Verantwortlichen bzw. den Arbeitgeber selbst im Zuge regelmäßiger Besichtigungen auf einen Missstand hinweist und ihn zur Beseitigung auffordert. Eine laufende ständige Kontrolle ist nicht notwendig. Er darf darauf vertrauen, dass sich die stets vor Ort anwesenden Sicherheitsfachkräfte der bauausführenden Unternehmen um die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften kümmern. Bei Fragen nach dem konkreten Umfang der Überwachungspflicht eines Baustellenkoordinators handelt es sich jedoch immer um eine Frage des Einzelfalls.