Kann ein Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB angefochten werden, obwohl ein Pauschalpreis vereinbart wurde?
Aus den Ausführungen des OGH geht also hervor, dass auch Pauschalpreisvereinbarungen wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB angefochten werden können. Die Anfechtung wäre lediglich ausgeschlossen, wenn in einem beidseitigen Unternehmergeschäft das Rechtsinstitut der laesio enormis vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn der verkürzten Partei das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung tatsächlich bekannt war. Nach der Judikatur des OGH reicht es nicht, wenn sie es hätte erkennen können.