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Müller, Katharina: Besondere Sorgfaltsanforderungen an Sachverständige

Österreichische Bauzeitung 03/2022

18. Februar 2022

Welchen Sorgfaltsanforderungen müssen Sachverständige im Sinne des § 1299 ABGB nachkommen und wofür haften sie?


Zusammengefasst bestimmen sich die besonderen vom Sachverständigen im Einzelfall einzuhaltenden Sorgfaltsanforderungen nach der vertraglich übernommenen Leistung und den im Einzelfall anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen – eine generell gültige und abschließende Definition gelingt daher nicht. Gemäß § 1299 ABGB gilt für Sachverständige eine besondere – über den üblichen Maßstab hinausgehende – Sorgfalt. Auf die subjektiven Fähigkeiten des Einzelnen wird nicht abgestellt. Für die besonderen Sorgfaltsanforderungen i.S.d. § 1299 ABGB ist immer der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe entscheidend. Dies ist insbesondere bei der Ausübung der Prüf- und Warnpflicht im Werkvertrag zu beachten.

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