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Kall, Bernhard: Verzug – Vertragsrücktritt ohne Setzung einer Nachfrist

Bau & Immobilienreport Sondernummer 02 2024

26. November 2024

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Werkbesteller bei Verzug des Werkunternehmers ohne Nachfristsetzung zurücktreten?


Bevor der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten kann, muss er grundsätzlich eine Nachfrist setzen. In Ausnahmefällen ist eine Nachfristsetzung entbehrlich – und zwar dann, wenn der Schuldner die Leistungen offensichtlich nicht nachholen kann, er diese ernsthaft und endgültig verweigert oder aufgrund offensichtlicher Unfähigkeit, nicht zu tolerierender Unzuverlässigkeit sowie generellen Unvermögens des Schuldners.

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