Wurde ein Schaden durch mehrere AN verursacht und ist der Anteil des einzelnen nicht bestimmbar, haftet jeder AN für den gesamten Schaden. Gleiches gilt, wenn mehrere AN als Schädiger in Frage kommen und sicher ist, dass einer den Schaden herbeigeführt hat, jedoch nicht feststellbar ist, wer. Der AG kann sich in einem solchen Fall bei jedem AN schadlos halten, muss sich aber nicht an alle AN wenden. Der in Anspruch genommene AN kann sich im Innenverhältnis zu den anderen AN jedoch regressieren.
Ilg, Mathias / Müller, Katharina: Solidarhaftung. Wenn Mehrere in der Pflicht stehen.
Bau & Immobilien Report 03/2023
27. März 2023
Übersicht