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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 12|2023

15. Juni 2023

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2023!

Update: Erneute Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis zum Jahresende!

Wie wir bereits Mitte Februar berichteten, trat mit der am 06.02.2023 kundgemachten Schwellenwerteverordnung 2023 (BGBl II Nr. 34/2023) eine temporäre Übergangslösung für das Vergabeverfahren in Kraft. Nun wurde diese explizit bis zum 31.12.2023 verlängert. Die Schwellenwerteverordnung und die darin festgelegten erhöhten Schwellenwerte gelten entsprechend befristet bis Jahresende.

Die Schwellenwerteverordnung spielt im Vergabeverfahren insofern eine bedeutende Rolle, als sie für die Vergabe von Aufträgen die dafür vorgesehenen Schwellenwerte, im Vergleich zu den gesetzlich normierten Werten, nach oben setzt und dadurch Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen mit erheblichen Verfahrenserleichterungen rechnen dürfen.

Lesen Sie [hier] mehr.

Dr. Bernhard Kall / Sebastian Wiederkumm


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