Die Bauwerkshaftung umfasst zum Teil mehr, als man denkt. Ein Überblick, worauf Besitzer achten sollten.
Die zitierte Entscheidung ist beispielhaft für den breiten Anwendungsbereich der Bauwerkshaftung. Um eine Haftung zu vermeiden, müssen im Vorfeld alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden, um einer Gefahr entgegenzuwirken – unter anderem regelmäßige Kontrollen. Das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen einen Schadenseintritt nach § 1319 ABGB ist immer nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Die gebotene Sorgfalt ist nur dann verletzt, wenn die Gefahr erkennbar oder zumindest voraussehbar war.
Mag. Christoph Gaar