Über Grenzen von Bankgarantien zur Risikominimierung in der Baubranche
Um ein Gleichgewicht zwischen der vom Werkunternehmer erbrachten Leistung und vom Werkbesteller geleisteten Zahlung herzustellen, werden in der Praxis regelmäßig Bankgarantien eingesetzt. Prominente Beispiele zur Absicherung der jeweiligen Ansprüche sind die Sicherstellungsgarantie gemäß § 1170b ABGB zur Absicherung des Werklohns und die Erfüllungsgarantie, die eine ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen gewährleisten soll.
MMag. Roman Gietler