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Achtung: Common Supervisory Action 2024: Nachhaltigkeit bei Geeignetheitsprüfung und Product Governance!

Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 4|2023

10. November 2023

Am 04.10.2023 hat die FMA informiert, dass sie an der ESMA Common Supervisory Action 2024 (CSA) teilnehmen wird. Thema der CSA 2024 ist die Berücksichtigung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit in den Vorkehrungen zur MiFID II Geeignetheitsprüfung und Product Governance. Ziel der CSA 2024 ist es, die Fortschritte bei der Anwendung der wichtigsten Nachhaltigkeitsanforderungen zu bewerten, die nach den Änderungen der delegierten Rechtsakte zur MiFID II seit 2022 gelten.

Die CSA wird die folgenden Aspekte umfassen:

  • Wie Rechtsträger Informationen über die “Nachhaltigkeitspräferenzen” ihrer Kund:innen sammeln;
  • Welche Vorkehrungen die Rechtsträger getroffen haben, um Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsfaktoren zu verstehen und für die Zwecke der Eignungsprüfung korrekt zu kategorisieren;
  • Wie Rechtsträger die Eignung einer Anlage im Hinblick auf Nachhaltigkeit sicherstellen (einschließlich der Verwendung eines “Portfolio-Ansatzes”); sowie
  • Wie Rechtsträger alle nachhaltigkeitsbezogenen Ziele, mit denen ein Produkt vereinbar ist, als Teil der Zielmarktbewertung des Anlageprodukts angeben.

Damit macht die ESMA bereits deutlich, worum es ihr vor allem geht, nämlich die Implementierung der neuen „Nachhaltigkeitspflichten“ im Bereich der Eignungsprüfung und der Product Governance. Bei der Eignungsprüfung müssen neben den Kund:innenpräferenzen hinsichtlich des einzugehenden Risikos, seiner/ihrer Risikotoleranz und dem Zweck der Anlage nunmehr auch Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden. Gerade der letzte Punkt, die Nachhaltigkeitspräferenzen, stellt die Unternehmen vor einige Herausforderungen. Dabei geht es zentral um die Entscheidung eines/r Kund:in oder eines/r potentiellen Kund:in, ob und, wenn ja, inwieweit eines oder mehrere der folgenden Finanzinstrumente in seine/ihre Finanzanlage einbezogen werden soll:

ein Finanzinstrument,

  • bei dem der/die Kund:in oder potenzielle Kund:in bestimmt, dass ein Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-TaxonomieVO angelegt werden soll;
  • bei dem der/die Kund:in oder potenzielle Kund:in bestimmt, dass ein Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne der OffenlegungsVO angelegt werden soll; oder
  • bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, wobei die qualitativen oder quantitativen Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen werden, vom/von der Kund:in oder potenziellen Kund:in bestimmt werden.

Im Bereich der Product Governance müssen Konzepteur:innen und Vertreiber:innen nun die Nachhaltigkeitsfaktoren und die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele berücksichtigen. Bezüglich Nachhaltigkeitsfaktoren wird an die Definition der OffenlegungsVO angeknüpft. Damit sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung umfasst. Die „nachhaltigkeitsbezogenen Ziele“ können im Einklang mit der Definition der Nachhaltigkeitspräferenzen ausgelegt werden. Es können aber auch die in delVO 2022/1288 aufgeführten Kategorien wie „Emissionen“, „Energie-Performance“, „Wasser und Abfall“ usw verwendet werden. Soweit relevant, kann auch angeben werden, dass das Produkt einen Schwerpunkt auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien oder auf eine Kombination dieser Kriterien hat.

Allgemein darf aber auch nicht vergessen werden, dass Nachhaltigkeitsaspekte auch im Risikomanagement, bei Interessenkonflikten, den Sorgfaltspflichten, den Ressourcen und der Mitarbeiter:innenqualifikation adäquat zu berücksichtigen sind.

Die ESMA ist der Ansicht, dass CSA 2023 und der damit verbundene Austausch von Praktiken zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden dazu beitragen wird, eine kohärente Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen und den Anleger:innenschutz zu verbessern.

Die CSA folgt auf die jüngste Aktualisierung von zwei Leitlinien der ESMA zur Eignung und Product Governance, die beide zum Zeitpunkt der Ankündigung der NCA 2023 (03.10.2023) in Kraft traten.

Die CSA wird von der FMA in die geplanten Vor-Ort-Prüfmaßnahmen bei Banken und Wertpapierfirmen integriert. Die betroffenen Unternehmen werden individuell vor der Vor-Ort-Prüfmaßnahme davon informiert. Die FMA leitet die Ergebnisse anonymisiert und in zusammengefasster Form an die ESMA weiter.

Wie wichtig Compliance gerade bezüglich der CSA-Themen ist, sehen wir aktuell wieder in der Praxis. Gerade beschäftigen uns Verwaltungsstrafverfahren bzw Prüfberichte aus vergangenen CSAs. Wir unterstützen aber auch gerne bereits in Vorbereitung auf die CSA 2024.

Mag. Melike Okulmus / Dr. Sebastian Sieder

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