UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Tätigkeitsbereich
Unser Team hat umfassende Expertise in den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Privatstiftungsrecht. Dies versetzt uns in die Lage, Unternehmer:innen unabhängig von der Unternehmensstruktur bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzeptes zu unterstützen. Sollen Nachfolger:innen aus der Familie etabliert werden, gilt es sowohl deren Bedürfnisse als Unternehmer:in zu berücksichtigen als auch die anderen Familienmitglieder bzw das Unternehmen als solches abzusichern. Findet sich kein/e familieninterne/r Nachfolger:in, unterstützen wir bei der Absicherung der Position der Eigentümerfamilie gegenüber der Fremdgeschäftsführung oder auch bei geplanten Unternehmensverkäufen.
Zu unseren Beratungsschwerpunkten in der Unternehmensnachfolge gehören insbesondere:
- Beratung von Unternehmer:innen bei der Gestaltung von Nachfolgekonzepten in Abhängigkeit von der Entscheidung der internen oder externen Nachfolge
- Erarbeitung und Umsetzung von Modellen zur Pflichtteilsdeckung
- Umstrukturierungsmaßnahmen, Umgründungen zur Trennung von Besitz und Betrieb
- Unterstützung bei geplanten Unternehmensverkäufen
- Errichtung, Änderung und laufende Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Stiftungserklärungen, insbesondere in Hinblick auf die Unternehmensnachfolge
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Sicherung der Handlungsfähigkeit eines Unternehmens als Teil der Verlassenschaft, etwa durch die Bestellung von Kurator:innen
- Schutz vor Vermögenszersplitterung durch Regelungen, die auf Zusammenhalt und Nachhaltigkeit im Unternehmen ausgerichtet sind
- Beratung von Unternehmen und Pflichtteilsberechtigten iZm Pflichtteilsansprüchen, insbesondere zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen und Streitigkeiten rund um das Unternehmen