Vergaberecht
Tätigkeitsbereich
Wir bieten sowohl für Auftraggeber:innen als auch für Bieter:innen umfassende Beratung: Die Beratung von Auftraggeber:innen reicht von der Erstellung und Gestaltung der Ausschreibung über die Abwicklung des Vergabeverfahrens bis hin zur Prüfung und Nachbearbeitung der Vergabe. Auftragnehmer:innen werden durch das gesamte Vergabeverfahren, beginnend mit der Angebotserstellung bis hin zur Geltendmachung bzw Abwehr von Ansprüchen vor den Vergabebehörden unterstützt, um so den Weg für einen erfolgreichen Auftrag zu ebnen.
Insbesondere durch unseren weiteren Beratungsschwerpunkt im Bereich Bauvertragsrechts können Schnittpunkte zwischen Vergaberecht, bauwirtschaftlichen Fragestellungen und kartell- und wettbewerbsrechtlichen Stolpersteinen erkannt und vermieden werden. Die fächerübergreifende Beratung und die langjährige Erfahrung der Praxisgruppe ermöglichen uns eine äußerst praxisnahe und lösungsorientierte Herangehensweise.
- Unterstützung der Bieter:innen im Vergabeverfahren
- Verfahrensübergreifende Beratung – von der Erstellung der Ausschreibung bzw des Angebotes bis zur Geltendmachung von Ansprüchen vor den Vergabekontrollbehörden
- Überprüfung von Ausschreibungen auf Einhaltung der Bestimmungen des BVergG
- Erkennung und Einschätzung von versteckten Risiken
- Formulierung von Bieter:innenfragen und Durchführung von Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung unfairer Ausschreibungsbedingungen
- Bekämpfung von Zuschlagsentscheidungen und anderen Auftraggeber:innenentscheidungen vor den Vergabekontrollbehörden
- Schulung von Mitarbeiter:innen, die mit der Ausschreibungserstellung oder Angebotsbearbeitung betraut sind
Key Clients
Wir sind
Ausgezeichnet
„Aus ihrer Stärke im Baurecht heraus hat die Kanzlei eine vergaberechtliche Praxis entwickelt, die vor allem für Auftragnehmer arbeitet. Partner Dr. Bernhard Kall führt für Bieter regelmäßig verwaltungs- und zivilrechtliche Verfahren. Im Bausektor große Beachtung fand das VwGH-Verfahren zu Mischpreiskalkulationen, das das branchenübliche Vorgehen bestätigte. Unter den zivilrechtlichen Streitigkeiten sticht ein Schadenersatzverfahren heraus, in dem es um Ansprüche aus einer gerichtlich aufgehobenen Auftragsvergabe an einen Wettbewerber geht.“