Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB – „Jolly Joker“ für Auftragnehmer?
Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 WienINHALTE Recht des AN, eine Sicherstellung von bis zu 40% der Auftragssumme zu verlangen (§ 1170b Abs 1 ABGB) Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht des AN, wenn die Sicherstellung nicht geleistet wird Was ist ein taugliches Sicherstellungsmittel? Was hat der AN zu beachten, wenn er sich auf § 1170b ABGB beruft? „Jolly Joker“ des AN – Kann […]