Regressansprüche am Bau – „Wer, gegen wen und wie viel?“
Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 WienINHALTE Regressansprüche: Gewährleistung, Schadenersatz oder Anspruch „sui generis“? Wer gegen wen? – Regressketten zwischen Baubeteiligten Regress des AN an Planer und ÖBA Umfang von Regressansprüchen Ausschluss und Verjährung Dr. Bernhard Kall | Müller Partner RechtsanwälteMag. Heinrich Lackner | Müller Partner Rechtsanwälte