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Vorvertragliche Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Spannungsverhältnis

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

INHALTE Vollständigkeit der Ausschreibung – Beschreibungsverantwortung Besichtigung der Baustelle Planungsverantwortung Warn- und Prüfpflicht in der Kalkulationsphase? Kalkulationsrisiko Verletzung der jeweiligen vorvertraglichen Verpflichtung Folgen einer Verletzung DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte GmbHMag. Christoph Gaar | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH

Claim-Management nach ÖNORM B 2110 und B 2118

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES CLAIMMANAGEMENTS (9.00-12.30 Uhr) Begriffe der ÖNORM B 2110 / B 2118 Pflichten der AuftraggeberInnen in der vorvertraglichen Phase Vorvertragliche Pflichten der BieterInnen Terminplan Definition des Bau-Soll Sphärentheorie (Wer trägt welches Risiko?) Typische Risiken beim Bauwerkvertrag Abweichungen vom Bau-Soll Leistungsänderungsrecht des AG (Grenzen) Leistungsstörungen Nachteilsabgeltung bei Leistungsminderung Dokumentationspflichten Koordinationspflichten Warn- und Hinweispflichten Anspruchsverlust […]

Bauträger-Frühstück

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

INHALTE Willensbildung der Wohnungseigentümer Maßnahmen der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung Minderheitsrechte Bestellung eines Verwalters Verwaltervertrag Rechte des Verwalters Pflichten des Verwalters und deren Kontrolle durch die Wohnungseigentümer Aktuelle Judikatur Dr. Manuela Maurer-Kollenz | Müller Partner RechtsanwälteMag. Claudia Fleischhacker-Hofko | Müller Partner Rechtsanwälte

D&O Versicherung für den Stiftungsvorstand – Keine Angst vor Haftung mehr?

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

Das MP Stiftungsfrühstück ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Stiftungsorgane wie Stiftungsvorstand und Stiftungsprüfer zugeschnittenes Veranstaltungsformat, das in informellem Rahmen kompakte und praxisnahe Information durch Experten bietet. Auch andere stiftungsinteressierte Personen wie Stifter und Begünstigte sind herzlich eingeladen, am MP Stiftungsfrühstück teilzunehmen.D&O Versicherung für den Stiftungsvorstand – Keine Angst vor Haftung mehr? Haftung, Sorgfaltsmaßstab und Business Judgement Rule Risikovorsorge […]

Deckungs- & Haftungsrücklass

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

Voraussetzungen der Inanspruchnahme vs. missbräuchliche Garantieinanspruchnahme Der Bauwerkvertrag Ersetzung des Deckungs- und Haftungsrücklasses durch Bankgarantien des Bauunternehmens Vergleich zwischen den Funktionen eines Rücklasses und einer Bankgarantie dafür Auswirkungen der Insolvenz des Bauunternehmens auf die Rechtsposition der AuftraggeberInnen bei Sicherung durch Rücklässe oder durch Bankgarantien Das Garantieverhältnis Inanspruchnahme der Garantie Folgen der rechtsmissbräuchlichen Garantieinanspruchnahme Schlussfolgerungen für […]

Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB – „Jolly Joker“ für Auftragnehmer?

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

INHALTE Recht des AN, eine Sicherstellung von bis zu 40% der Auftragssumme zu verlangen (§ 1170b Abs 1 ABGB) Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht des AN, wenn die Sicherstellung nicht geleistet wird Was ist ein taugliches Sicherstellungsmittel? Was hat der AN zu beachten, wenn er sich auf § 1170b ABGB beruft? „Jolly Joker“ des AN – Kann […]