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Vertragsrecht am Bau für Nicht-Juristen

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

Der Vertrag typische Risiken unklare Verträge heikle Klauseln ... Vergütungsregelungen beim Bauvertrag Pauschalpreis, Einheitspreis, Regiepreis Risikoaufteilung Leistungsänderung und -störung ... Haftung und Versicherungen Schadenersatz, Gewährleistung, Zurückbehaltungsrecht Sowies-Kosten Bankgarantie ... Kaufmännische Rechtsfragen Schlussrechnungsvorbehalt Einspruch gegen Schlusszahlung Rechtzeitigkeit der Zahlung Zession und Aufrechnung ... DDR. KATHARINA MÜLLER | Müller Partner RechtsanwälteMAG. WOLFGANG HUSSIAN | Porr AG

Grenzen der Nachweisführung: Einzelnachweis vs globale Bewertung?

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

Inhalte: Definition Nachweis Wie können bauwirtschaftliche Mehrkosten für Leistungsstörungen belegt werden? Anforderung an die Dokumentation aus rechtlicher bzw bauwirtschaftlicher Sicht Einzelnachweis vs globale Bewertung: Lösungsansätze DDr. Katharian Müller | Müller Partner RechtsanwälteFH-Prof. DI Dr. Rainer Stempkowski | Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH

Grundlagen Stiftungen

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

Warum soll eine Privatstiftung errichtet werden? Wer darf Stifter sein? Welche Rechte kann sich der Stifter vorbehalten? Welche Konsequenzen bringt die Stifterposition mit sich? Wie kann eine Privatstiftung optimiert werden? DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner RechtsanwälteStB MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M. | Ernst & Young

Lehrgang Stiftungen – Sicher im Stiftungsrecht (Modul 1)

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

GRUNDLAGEN - RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE OPTIMIERUNG Warum soll eine Privatstiftung errichtet werden? Wer darf Stifter sein? Welche Rechte kann sich der Stifter vorbehalten? Welche Konsequenzen bringt die Stifterposition mit sich? Wie kann eine Privatstiftung optimiert werden? Vergütung des Stiftungsvorstands DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP | Müller Partner RechtsanwälteDR. MARTIN MELZER TEP | Müller Partner RechtsanwälteSTB MMAG. DR. ERNST MARSCHNER, […]

Bauträger-Frühstück

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

Inhalt: Begriff des nicht gravierenden bzw geringfügigen Mangels im Bauträgervertragsrecht Erreichen eines Baufortschritts unter Berücksichtigung vorhandener Mängel Aktuelle OGH-Judikatur