Bauträger-Frühstück
Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 WienInhalt: Begriff des nicht gravierenden bzw geringfügigen Mangels im Bauträgervertragsrecht Erreichen eines Baufortschritts unter Berücksichtigung vorhandener Mängel Aktuelle OGH-Judikatur