Immer wieder Bauschaden
Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 WienInhalte Definition "allgemeiner Bauschaden" Haftung für allgemeine Bauschäden Die Bauschadenregelung der ÖNORM B 2110 Pflichten des Bauherrn bei der Abwicklung von Bauschäden Bauschadensabrechnung - Baupraktische Umsetzung für AN und ÖBA Einzelfallbetrachtung - Praktische Beispiele anhand einer Großbaustelle und einer Kleinbaustelle Hilfsmittel (Software und Apps)