Der UVS Burgenland (E 5.3.2013, K VNP/16/2013.001/018) hat für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe festgehalten, dass in einer Ausschreibung keine unkalkulierbaren Risiken enthalten sein dürfen. Der aktuelle Newsletter widmet sich weiters der Auslegung von...
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Newsletter Issue 4/2014
Überwälzung unkalkulierbarer Risiken auf Auftragnehmer unzulässig & Auslegung von Ausschreibungsunterlagen durch Sachverständige im Nachprüfungsverfahren