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Newsletter Private Clients Issue 5|2015

Erbrechtsreform Teil 2 - Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht des Erben

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in Kraft, wobei die neuen Regelungen grundsätzlich nur bei Todesfällen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden sind. Bereits errichtete letztwillige Verfügungen bleiben – trotz Änderung der Formvorschriften –...
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