Die Annahme der Schlusszahlung schließt nach der ÖNORM B 2110 grundsätzlich nachträgliche Forderungen für erbrachte Leistungen des Auftragnehmers aus. Anderes gilt, wenn in der Schlussrechnung ein Vorbehalt zur Verrechnung nachträglicher Forderungen enthalten oder...
mehr lesen
Newsletter Issue 5/2014
Vorbehalt zur Schlussrechnung & Schlüssige Verlängerung der Vorbehaltsfrist