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Newsletter Issue 5/2014

Vorbehalt zur Schlussrechnung & Schlüssige Verlängerung der Vorbehaltsfrist

Die Annahme der Schlusszahlung schließt nach der ÖNORM B 2110 grundsätzlich nachträgliche Forderungen für erbrachte Leistungen des Auftragnehmers aus. Anderes gilt, wenn in der Schlussrechnung ein Vorbehalt zur Verrechnung nachträglicher Forderungen enthalten oder...
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