Der EuGH beschäftigte sich in der Rechtssache C-481/19 jüngst wieder einmal mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Zugrunde lag dem Vorabentscheidungsverfahren folgender Sachverhalt: Die italienische Aufsichtsbehörde CONSOB verhängte gegen einen Beschuldigten wegen...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 6|2021
EuGH: nemo-tenetur-Grundsatz gilt auch in der Marktmissbrauchsverordnung